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Allgemeine Geschäftsbedingungen

auch als Download

 

1. Allgemeines

Die Angebote des DGB Bildungswerks Hessen e.V. sind, unabhängig von der Mitgliedschaft in einer DGB Gewerkschaft, offen für alle. Es gibt keine besonderen Voraussetzungen, um unser Angebot wahrzunehmen. Teilnahmebeschränkungen können sich bei Veranstaltungen ergeben, die sich an bestimmte Zielgruppen richten.

 
Die im Bildungsprogramm vorgestellten Seminare wurden dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zur Anerkennung als Bildungsurlaub vorgelegt. Nach erfolgter Anerkennung kann der Freistellungsanspruch nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) geltend gemacht werden. Unsere Veranstaltungen werden mit öffentlichen Mitteln bezuschusst.

   

2. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich beim Veranstalter. Durch die Anmeldung erklären sich die Teilnehmer*innen mit der Speicherung, Be- und Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Seminarabwicklung einverstanden.

 

3. Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 Euro zu leisten. Der Restbetrag wird spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn fällig.

 

4. Zustandekommen des Teilnahmevertrages

Mit dem Eingang der Anmeldung inklusive aller für das Seminar relevanten personenbezogenen Daten sowie der Anzahlung des Teilnahmebeitrags auf unserem Konto gilt der Teilnahmevertrag als geschlossen.

Die Anmeldung ist damit verbindlich.

 

5. Preise und Leistungsumfang

Die Höhe des Teilnahmebeitrags entnehmen Sie bitte dem aktuellen Programmheft bzw. unserer Homepage. Teilnehmer*innen, die keiner DGB-Mitgliedsgewerkschaft angehören, zahlen in der Regel einen höheren Teilnahmebeitrag. Für Kooperationsseminare gelten besondere Bedingungen. Bei Seminaren, die als berufliche Bildung anerkannt werden und ggf. für Anerkennungen einzelner Bundesländer können zusätzliche Verwaltungsgebühren anfallen.

 
In dem Teilnahmebeitrag sind die Programmkosten sowie die Unterbringung im Doppelzimmer enthalten, soweit dies nicht ausdrücklich anders beschrieben wird. Einzelzimmer stehen in begrenzter Anzahl zur Verfügung und können mit der Anmeldung angemeldet werden. Ein Anspruch auf ein Einzelzimmer besteht nicht. Der Einzelzimmerzuschlag wird in der Regel vom Teilnehmenden an das DGB Bildungswerk Hessen e.V. bezahlt. Die angebotene Verpflegung ist ebenfalls dem Programmheft bzw. unserer Homepage zu entnehmen.

 
Sollten Unterkunft und Verpflegung nicht in Anspruch genommen werden, kann kein Anspruch auf Erstattung geltend gemacht werden. Die Anreise erfolgt in der Regel individuell auf Kosten der Teilnehmer*innen.
Studierende und Arbeitslose erhalten für Inlandsseminare bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung in Höhe von 50% des Teilnahmebeitrages. Für Auslandsseminare ist keine Ermäßigung möglich.

 
Als Anbieter von Seminaren vorwiegend im Bereich der politischen Bildung ist es uns nicht möglich, Prämiengutscheine oder ähnliche Förderinstrumente anzunehmen.

 

6. Rücktritt und Kündigung

Der Rücktritt von einer Veranstaltung muss schriftlich erfolgen. Als Rücktrittszeitpunkt gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Für Seminare ohne Übernachtung und Verpflegung gelten die gesonderten Stornogebühren unter Punkt 3.

1. Bei einem Rücktritt bis sechs Wochen vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der Anzahlung fällig.

2. Bei einem späteren Rücktritt fallen folgende Stornogebühren an:

· 42. – 22. Tag vor Seminarbeginn: 25%

· 21. – 7. Tag vor Seminarbeginn: 50%

· ab dem 6. Tag vor Seminarbeginn: 100% des Teilnahmebeitrags

3. Für Seminare ohne Übernachtung und Verpflegung fallen folgende Stornogebühren an:

· bis 22 Tage vor Seminarbeginn: Anzahlung

· 21. – 7. Tag vor Seminarbeginn: 50%

· ab dem 6. Tag vor Seminarbeginn: 100% des Teilnahmebeitrags

Bereits gezahlte Einzelzimmerzuschläge werden der/dem Teilnehmenden in voller Höhe zurückerstattet.

Sollte der Arbeitgeber der/dem Teilnehmenden den Bildungsurlaub verweigern, wird die Anzahlung nach Vorlage einer schriftlichen Ablehnung des Arbeitgebers zurückerstattet.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt unberührt.

 

7. Rücktritt durch den Veranstalter

Das DGB Bildungswerk Hessen e.V. behält sich vor, ein Seminar aus wichtigen Gründen abzusagen. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Teilnahmebeiträge in voller Höhe zurückerstattet. Das DGB Bildungswerk Hessen e.V. behält sich ebenfalls vor, Änderungen bei der Unterbringung vorzunehmen, sofern sie den Teilnehmenden zumutbar sind.

Die Teilnahme an den Seminaren ist verpflichtend. Sollten einzelne Teilnehmende nicht zu dem Seminar erscheinen oder ungeachtet einer Abmahnung durch die Teamer*innen das Seminar nachhaltig stören, kann das DGB Bildungswerk Hessen e.V. während einer Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist vom Teilnahmevertrag zurücktreten und auf der sofortigen Abreise bestehen. Eventuell entstehende Kosten für Übernachtung und Verpflegung sind von der/dem Teilnehmenden zu tragen.

 

8. Versicherung und Haftung

Schäden, die von Teilnehmenden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, sind von diesen bzw. ggf. deren Erziehungsberechtigten selbst zu tragen.

Der Teilnahmebeitrag beinhaltet keinerlei Versicherung. Um sich vor Kostennachteilen insbesondere bei Auslandsseminaren zu schützen, wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und evtl. eines Versicherungspakets, das im Allgemeinen die Gepäck-, Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung während des Auslandsaufenthalts umfasst, angeraten.

 

9. Beförderung

Bei Seminarreisen mit gemeinsamer Anreise (Bahn, Flug, Bus, etc.) wird die Beförderung durch das DGB Bildungswerk Hessen e.V. nur vermittelt. Es gelten die Reisebedingungen der Unternehmen, die die Beförderung erbringen. Die Haftung vom DGB Bildungswerk Hessen e.V. ist beschränkt entsprechend der Regelung § 651 h Abs. 1 und 2 BGB.

 

10. Kinderbetreuung

Bei den Familienseminaren sind sowohl Kinder als auch Jugendliche herzlich willkommen. Es werden altersgerechte sowie gemeinsame Einheiten angeboten. Das jeweilige Mindestalter entnehmen Sie bitte dem Programmheft bzw. unserer Homepage.
Das Kinder- und Jugendprogramm umfasst keine Haftpflicht- und Unfallversicherung.

 

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmevertrags zur Folge.

Dies gilt ebenso für die Teilnahmebedingungen.