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F.A.Q.s (Häufige Fragen und Antworten)

 

Wie kann ich mich zu einem Bildungsurlaub anmelden?

Anmeldungen erfolgen am einfachsten online über unsere Internetseite, sind aber auch mit dem Anmeldeformular in unserem gedruckten Bildungsprogramm, per E-Mail oder telefonisch möglich.Legen Sie sich dazu im Vorfeld gerne ein Profil auf unserer Webseite an.

 

Wann erscheint das Bildungsurlaubsprogramm?

Wir veröffentlichen unser Bildungsprogramm in der Regel Anfang November auf unserer Webseite. Dann können Sie sich über die Bildungsurlaube im kommenden Jahr informieren. Anmelden können Sie sich ab einem festgelegten Termin Mitte November, den wir rechtzeitig inklusive der Uhrzeit auf unserer Webseite und in unserem Newsletter veröffentlichen. Bitte beachten Sie, dass wir vor diesem Termin keine Anmeldungen annehmen werden.

 

Wie viele Bildungsurlaube kann ich in einem Jahr buchen?

Für Arbeitsnehmer*innen ist die Teilnahme an zwei Seminaren im Jahr möglich. Rentner*innen / Selbstständige / nicht berufstätige Menschen können an einem Seminar teilnehmen.

 

Welche Unterlagen werden für die Beantragung der Freistellung benötigt?

Die Unterlagen zur Freistellung erhalten Sie von uns, sobald uns die Anerkennung des Bildungsurlaubs von der zuständigen Behörde vorliegt. Diese enthalten einen Brief zur Beantragung an Ihre*n Arbeitgeber*in, den Anerkennungsbescheid der zuständigen Behörde, den Seminarplan sowie die Anmeldebestätigung, die Sie ggf. schon direkt nach ihrer Anmeldung von uns erhalten haben. Mit diesen Unterlagen können Sie Ihre Freistellung für den Bildungsurlaub bei Ihrer/Ihrem Arbeitgeber*in beantragen.

 

Wo finde ich die gesetzlichen Grundlagen?

Über die gesetzlichen Grundlagen zum Hessischen Bildungsurlaubsgesetz informieren wir Sie auf unserer Webseite unter https://dgb-bwh.de/infos-zum-bildungsurlaub/infos-zum-bildungsurlaub.html oder auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales unter https://arbeitswelt.hessen.de/bildungsurlaub/ 

 

Kann mein Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?

Der Arbeitgeber kann den Antrag ablehnen, wenn zum einen „dringende betriebliche Erfordernisse“ dagegensprechen. Welche das im Einzelnen sein können, hat der Gesetzgeber nicht ausgeführt. Prinzipiell gilt hier: wenn in der Zeit Erholungsurlaub genehmigt würde, muss auch Bildungsurlaub gewährt werden.
Außerdem kann der Arbeitgeber auch bei einer nicht form- und fristgerechten Beantragung die Freistellung zum Bildungsurlaub ablehnen. Bei Seminaren zur beruflichen Weiterbildung kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen, wenn er der Auffassung ist, dass die vermittelten Kenntnisse bei der aktuell ausgeübten Tätigkeit nicht eingesetzt werden können.

 

Wie sind die Zahlungsmodalitäten?

Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 Euro fällig. Der Restbetrag ist spätestens sechs Wochen vor dem Bildungsurlaub zu zahlen.

 

Bekomme ich meine Anzahlung wieder, wenn ich meine Teilnahme am Bildungsurlaub absage?

Eine Erstattung der Anzahlung bei Rücktritt vom Teilnahmevertrag ist nur dann möglich, wenn die/der Arbeitgeber*in den Bildungsurlaub verweigert, und uns eine schriftliche Ablehnung der Arbeitgeber*in vorgelegt wird.
Informationen zu unseren Stornobedingungen entnehmen Sie bitte unseren AGBs unter https://dgb-bwh.de/agb.html

 

Ist eine gemeinsame Anreise mit anderen Teilnehmenden möglich?

Wenn Sie eine gemeinsame Anreise mit anderen Teilnehmenden in Betracht ziehen, dann erklären Sie sich bitte bei Ihrer Anmeldung damit einverstanden, Ihre Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Adresse) zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften anderen Teilnehmenden zur Kenntnis zu geben. Sie erhalten dann im Vorfeld des Seminars eine Liste der Teilnehmenden, die auch eine gemeinsame Anreise wünschen und können dann mit diesen Teilnehmenden Kontakt aufnehmen.

 

Gibt es im Hotel vegane Verpflegung oder haben Sie besondere Wünsche an die Verpflegung?

Nicht alle Tagungshäuser sind auf vegane Verpflegung eingestellt. Bitte fragen Sie hierzu direkt im Tagungshaus nach. Die Kontaktdaten der Unterkunft finden sie auf unserer Webseite unter dem jeweiligen Seminar.

 

Ich habe eine Unverträglichkeit auf…

Sie haben eine Lebensmittelunverträglichkeit, dann wenden Sie sich bitte im Vorfeld direkt an das Tagungshaus. Die Kontaktdaten der Unterkunft finden sie auf unserer Webseite unter dem jeweiligen Seminar.

 

Kann ich früher anreisen bzw. später abreisen?

Sollten Sie Ihren Aufenthalt im Tagungshaus vorher oder nachher über den von uns gebuchten Zeitraum hinaus verlängern wollen, wenden Sie sich bitte direkt an die Unterkunft. Die Kontaktdaten der Unterkunft finden sie auf unserer Webseite unter dem jeweiligen Seminar. Die jeweiligen Übernachtungspreise bestimmen die Unterkünfte selbst und können von den Konditionen, die wir mit der Unterkunft vereinbart haben, abweichen.
Eine Buchung über uns ist leider nicht möglich.

 

Kann ich meine*n Partner*in mitbringen, auch wenn diese*r nicht am Bildungsurlaub teilnehmen wird?

Grundsätzlich ist unser Zimmerkontigent den Seminarteilnehmenden vorbehalten.

Sollten Sie eine Unterbringung im Doppelzimmer mit einer Person, die nicht am Seminar teilnimmt, wünschen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um zu klären, ob das im Rahmen unserer Zimmerreservierung möglich ist. Danach wenden Sie sich bitte direkt an die Unterkunft. Die Kontaktdaten der Unterkunft finden sie auf unserer Webseite unter dem jeweiligen Seminar.

Eine Buchung über uns ist leider nicht möglich.

 

Darf ich meine Kinder zum Seminar mitnehmen?

Wir bieten in der Rubrik "Gemeinsam unterwegs" Familienseminare an. In dem ausgeschriebenen Teilnahmebeitrag sind die Programmkosten sowie die Unterbringung für einen Erwachsenen mit Kindern von 6 - 17 Jahren enthalten. Nähere Informationen findet man in der jeweiligen Ausschreibung.