Seminarnummer: BR 09/2026
-
Preis
-
Euro
(kostenfrei)
9.00 bis 15.00 Uhr
Die Teilnahme ist kostenfrei!
Betriebs- und Personalräte können sich nach § 37 Absatz 6 in Verbindung mit § 40 Betriebsverfassungsgesetz oder § 54 Absatz 1 in Verbindung mit § 46 (1, 2) Bundespersonalvertretungsgesetz sowie des entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetzes freistellen lassen. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung nach § 179.4 SGB IX und andere entsprechende Regelungen.